Grabschmuck auf Rasengräbern
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 16 der Friedhofsatzung der Gemeinde Twist die Gestaltungsmöglichkeiten für Gräber in Rasengrabfeldern eingeschränkt sind.
Das Abstellen von kleinem Grabschmuck ist nur in der Zeit vom 30.10. bis zum 01.04. eines jeden Jahres auf Rasenflächen zulässig.
Die Einschränkung ist erforderlich, damit im Frühjahr und in der Sommerzeit die Rasenpflege durch die Mitarbeiter des Bauhofes ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Alle Nutzungsberechtigten von Rasengräbern werden daher gebeten, falls noch nicht geschehen, den Grabschmuck von den Gräbern und den angrenzenden Anlagen abzuräumen. Weitere Auskünfte erteilt Herr Vehring vom Fachbereich Ordnung und Sozales, Tel.: 05936/9330-54.