Entsorgung von Grünabfall

Bedauerlicherweise kommt es immer wieder vor, dass im Windschutz oder Straßenseitenraum Grün- und Gartenabfälle entsorgt werden.

Es wird an dieser Stelle erneut ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entsorgung von Gartenabfällen, Bauschutt oder sonstigen Abfällen an Straßen, Wegen, Plätzen, Grün- und Windschutzstreifen oder in Straßengräben etc. nicht erlaubt ist. Eine mögliche illegale Müllentsorgung kann durch den zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Emsland mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ebenfalls wird aus gegebenem Anlass auf die Straßenreinigungspflicht, insbesondere auf die Beseitigung von Laub und sonstigem Schmutz (z.B. Eicheln, Kastanien etc.) hingewiesen.

Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Twist wurde die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke oder den ihnen gleichgestellten Personen übertragen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich nach der Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Twist auf die Geh- und Radwege, Fahrbahnen einschließlich Gossen und Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen bis zur Straßenmitte, bei Eckgrundstücken bis zum Kreuzungspunkt der Mittellinien der Fahrbahnen, jedoch auf die ganze Straßenbreite einschließlich der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, soweit die Reinigungspflicht nur für Grundstückseigentümer auf einer Straßenseite besteht.

Überhängende Äste und Zweige aus Gärten in den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, -seitenräume und Gehwege) sind ebenso oft ein Ärgernis. Ein Rückschnitt der Sträucher und Bäume ist daher entsprechend vorzunehmen.

Für Gartenabfälle gibt es ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten.

Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes finden Sie hier. Die Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung als Download zum Nachlesen.   

Für Fragen steht Andrea Lüken im FB Ordnung telefonisch unter 05936 9330-54 zur Verfügung.