Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen nimmt Hinweise von Bürgern entgegen, die
- sich durch rechtsextremistische Gewalt selbst gefährdet sehen
- von rechtsextremistischen Gewalttätern bedroht werden
Sie leitet diese an die zuständigen Landespolizeibehörden weiter.
Sollte eine akute Gefahr für Leib oder Leben bestehen, muss der polizeiliche Notruf 110 gewählt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Öffnungszeiten:
Täglich 00:00 - 24:00
Kontaktmöglichkeiten:
Tel..: +49 2225-8924240
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
gebührenfrei
- Sonderrufnummern
- ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Sonderrufnummer für Zugewanderte und an der Zuwanderung Interessierte – Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
- Sonderrufnummern Einrichtung Bürgertelefon - Arbeitgeber Bundeswehr
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